Max Reiner Schmuckvitrinen Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bestellung-Auftrag

Die Bestellung gilt als angenommen, wenn das Angebots-und Auftragsformular vom Mieter unterschrieben zurückgesendet und zusätzlich von der Firma Vitrinen & Service Florian Langenbrunner bestätigt wurde.
Unterschriebene Auftragsbestätigungen können per Post, per Mailanhang oder per Fax an den Vermieter zurückgesendet werden.

2. Mieten
Die Miete für die Vitrinen ist vorab nach Rechnungsstellung zu entrichten.
Der Vermieter ist nur dann zur Ausführung der Bestellung verpflichtet, wenn die Miete spätestens 14 Werktage vor dem Anlieferungstermin auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
Geht die geschuldete Miete nicht rechtzeitig ein, so ist der Vermieter nicht mehr zur Anlieferung verpflichtet.
Der Mieter hat dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, den er durch die Nichteinhaltung des Mietvertrags verursacht hat.

3. Anlieferung und Aufbau der Vitrinen
Es wird seitens des Vermieters alles getan, um eine pünktliche Lieferung zu gewährleisten.
Haftung für verspätete oder nicht erfolgte Lieferung wird nur bei Verschulden, ausgenommen leichte Fahrlässigkeit, bis zur Höhe der Auftragssumme übernommen.
Weitere Schadenersatzansprüche hieraus können nicht geltend gemacht werden.
Bereits entrichtete Mieten werden zurückerstattet.
Der Mieter ist verpflichtet, an dem von ihm angegebenen Anlieferungstermin auch die Vitrinen entgegenzunehmen.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass die Vitrinen am Standplatz montiert werden, selbst dann, wenn kein Beauftragter des Mieters zugegen ist.
Von dem Zeitpunkt der Anlieferung an bis zur Rückgabe an den Vermieter bzw. dessen Beauftragten, übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für eventuelle Schäden an den Vitrinen. Bei Beschädigung einer Vitrine nach Übergabe ist der Vermieter nicht zur Ersatzlieferung verpflichtet.
Um Beschädigungen an den Vitrinen zu vermeiden, dürfen diese nach dem Aufbau nicht mehr umgestellt oder transportiert werden.

4. Nutzung
Die Mietvitrinen sind ausschließlich zum Ausstellen von Exponaten geeignet.
Eine andere Nutzung (z. B. als Arbeitstisch, Schreibunterlage) ist nicht gestattet.
Nach einer Veranstaltung ist dafür Sorge zu tragen, dass der Strom stets abgeschaltet wird.
Der Mieter verpflichtet sich die Vitrinen stets sorgsam zu behandeln.
Um Beschädigungen an den Vitrinen zu vermeiden, dürfen diese nach dem Aufbau nicht mehr umgestellt werden.
Die Vitrinen dürfen weder mit eigenen Logoaufklebern noch mit sonstigem Material beklebt werden.
Auf Anfrage können wir auf den Vitrinen von uns gelieferte Firmenlogoaufkleber montieren.

5. Schlösser und Schlüssel
Alle Vitrinen sind verschließbar.
Eine Haftung für den sicheren Verschluss der Vitrinen sowie die Sicherheit der Exponate wird nicht übernommen.
Werden Schlösser und Schlüssel nicht zurückgegeben, so sind der Anschaffungswert des gesamten Schlosses sowie die Kosten für die Montage vom Mieter zu ersetzen.

6. Beschädigungen - Verlust
Schäden jeder Art, die an den vermieteten Vitrinen während der Mietdauer entstehen, gehen ausnahmslos zu Lasten des Mieters.
Das Bekleben jeder Art, auch mit selbstklebenden Folien, ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.
Kosten hierfür werden eigens in Rechnung gestellt.
Sollte bei der Rücknahme festgestellt werden, dass eine Vitrine infolge von Beschädigungen nicht mehr weitervermietet werden kann,
so wird die Vitrine dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
Auch bei Verlust der Vitrine/n wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Bei Beschädigung einer oder mehrerer Vitrinen während der Lieferung ist es dem Vermieter vorbehalten zu entscheiden, ob er für eine Ersatzlieferung sorgt oder den vorab gezahlten Mietzins zurück erstattet.
Bei Beschädigung einer Vitrine nach Übergabe ist der Vermieter nicht zur Ersatzlieferung verpflichtet.


7. Beleuchtung
In den Vitrinen sind Leuchten installiert einschließlich der Zuführungskabel mit Schukostecker.
Die dazu gehörenden Leuchtmittel werden mitgeliefert, jedoch kann für deren Funktion während der Nutzung keine Garantie übernommen werden.
Manipulationen oder Veränderungen jeder Art an der elektrischen Anlage durch den Mieter sind grundsätzlich nicht gestattet. Der Mieter hat bei Nichtbeachtung den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Hinweis für den Mieter: am Ende eines jeden Ausstellungstages muss die Beleuchtung ausgeschaltet werden.

8. Rücktritt von der Bestellung
Tritt der Mieter vor Anlieferung aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, werden 30% der Auftragssumme für Ausfall- und sonstige Unkosten in Rechnung gestellt.
Bei Rücktritt innerhalb der Frist von 7 Tagen vor dem geplanten Aufbau ist 70% der
Auftragssumme zur Zahlung fällig.

9. Haftung und Gerichtsstand
Bei seiner Tätigkeit haftet der Vermieter auch im vorvertraglichen Bereich nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
Dies gilt ebenso für seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
Es gilt in jedem Fall das deutsche Recht.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Mietvertrag mittelbar oder unmittelbar ergeben, ist der Gerichtsstand Passau.